Opfer von Krypto-Betrug?

Anwälte für Krypto-Betrug und Online-Investmentverluste

Plattform zahlt nicht aus, Wallet leergeräumt, Kontakt abgebrochen?
Wir prüfen Ihre Ansprüche, sichern Beweise und setzen die Rückforderung gegenüber Börsen, Banken und Tätern durch.

Philipp Ewers, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AK LAW in Frankfurt am Main
Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.)
Alexandra Jäger
Philipp Ewers
Magnus Clauss
Ihre Ansprechpartner bei Krypto-Betrug und Online-Investmentverlusten

Kostenfreie 
Ersteinschätzung

Sie wurden mit Kryptowährungen betrogen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

Unsere Anwälte mit Schwerpunkt Bankrecht und Krypto-Betrug geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Chancen auf Rückforderung.

    Kennen Sie das?

    Sie wurden betrogen – wir verstehen, dass jetzt jede Stunde zählt.

    Die Plattform zahlt nicht aus

    Auszahlung blockiert, plötzlich werden „Gebühren", „Steuern" oder „Sicherheitsleistungen" verlangt – und dann bricht der Kontakt ab.

    Die Wallet ist leergeräumt

    Fake-Support, gefälschte App oder eine unbedachte Token-Freigabe – die Coins sind weg, die Transaktion lässt sich nicht rückgängig machen.

    Niemand fühlt sich zuständig

    Die Polizei nimmt die Anzeige auf, die Bank verweist auf Ihre Freigabe, die Börse auf den Datenschutz. Sie stehen mit dem Schaden allein da.

    Top bewertete Kanzlei basierend auf 100+ Bewertungen
    Der Kontakt ist sehr nett. Ich habe mich an diese Kanzlei gewandt wegen Cryptobetrugs. Die Sache liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Wie die Sache ausgehen wird weiß ich nicht, jedoch wurde ich bestens beraten. Wir stehen weiterhin im Kontakt. Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu helfen.
    Kostenlose Erstberatung sichern

    Das übernehmen wir konkret für Sie

    Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.

    Fall und Chancen prüfen

    Wir bewerten die Betrugskonstellation rechtlich – Plattform, Broker, Trading-App oder Wallet-Zugriff – und schätzen ein, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.

    Beweise sichern und Geldspur verfolgen

    Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Chats und Screenshots werden gerichtsfest dokumentiert. Für die Blockchain-Analyse arbeiten wir mit forensischen Dienstleistern zusammen.

    Börsen, Banken und Zahlungsdienstleister in die Pflicht nehmen

    Auskunfts- und Sperranträge bei regulierten Börsen (KYC), Rückbuchungen über Bank oder Kartenanbieter, Forderungsschreiben an Plattform und Vermittler.

    Ansprüche durchsetzen – außergerichtlich und vor Gericht

    Forderungsschreiben, Klage, Vermögensarrest über die Staatsanwaltschaft (§ 111e StPO) und Akteneinsicht nach § 406e StPO – die Strategie richtet sich nach Schadenshöhe und Geldfluss.

    Kostenloses Erstgespräch – ideal mit Unterlagen vorab

    Sie übermitteln uns vorab Wallet-Adressen und Transaktions-IDs (TXIDs), Screenshots der Plattform, Chat- und E-Mail-Verläufe sowie Kontoauszüge Ihrer Einzahlungen. Auf dieser Basis führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir die rechtliche Ausgangslage und die realistischen Chancen einer Rückforderung besprechen.

    Unsere Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

    In der komplexen Welt des Bank- und Kapitalmarktrechts ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in einer Vielzahl von Bereichen:
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    Anlegerschutz und Aktienrecht

    Anwaltliche Vertretung bei Falschberatung durch Banken und Anlageberater/ Anlagevermittler und Durchsetzung darauf beruhender Schadensersatzansprüche.
    Unterstützung bei Anlagebetrug und fehlerhaften Wertpapiergeschäften.
    Rechtsberatung zu Anlegerschutz und Aktienrecht.

    Bankvertrags- und Kreditrecht

    Beratung und Verhandlung
    bei Kredit- und Darlehensverträgen.
    Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen durch Banken, insbesondere
    bei der Kündigung von Immobiliendarlehensverträgen.
    Hilfe bei Kontosperren
    und Auflösungen, inklusive SCHUFA-Bereinigungen.

    Investitions- und Fondsrecht

    Rechtliche Betreuung von Investments und Fonds.
    Beratung bei Investitionsfehlern, inklusive Phishing und Betrug.
    Durchsetzung von Erstattungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Investitionen sowie Phishing, Online-Banking-Betrug und anderen Formen des Bankbetrugs.

    Bankrecht, Prozessführung und Zwangsvollstreckungsrecht

    Anwaltliche Vertretung bei und Durchführungen von Verhandlungen mit Banken sowie Prozessführung (Litigation) gegen Banken.
    Unterstützung bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungen und Pfändungen.
    Anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzungen von Forderungen und Vertretung auf Gläubigerseite im Zwangsvollstreckungsverfahren.

    Komplexe Verträge und Forderungsdurchsetzungen sowie Forderungsrecht

    Unterstützung bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung komplexer Verträge mit Banken.
    Vorgerichtliche Vertretung bei der effektiven Durchsetzung von Forderungen.
    Beratung bei Forderungsverkauf und Abtretung, Factoring.

    Unternehmensfinanzierung

    Beratung hinsichtlich Finanzierungslösungen bei Unternehmenstransaktionen.
    Rechtliche Beratung und Prüfung bei Kapitalmarktaktivitäten, auch im Hinblick auf Compliancethemen.
    Allgemeine Beratung zu Finanzierungsoptionen bei Unternehmensgründungen und Kapitalbeschaffung.

    Warum Mandanten uns beauftragen

    AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Ihr Partner im Bank- und Kreditrecht
    Wer sich mit seiner Bank auseinandersetzt, steht selten auf Augenhöhe – auf der anderen Seite sitzen Rechtsabteilungen und standardisierte Prozesse. Unsere Mandanten setzen auf uns, weil wir nicht nur bankrechtliche Expertise mitbringen, sondern konkrete Ergebnisse liefern. Schnell, transparent und mit Nachdruck.
    Bankrecht & Bankpraxis vereint
    Wir kombinieren juristische Expertise mit technischem Wissen über Blockchain, Wallets und Plattformstrukturen – für eine präzise Bewertung Ihres Falls.
    Schnelle Ersteinschätzung erhalten
    Sie erhalten zeitnah eine individuelle Einschätzung durch erfahrene Anwälte – kostenlos, verständlich und exakt auf Ihren Fall zugeschnitten. So wissen Sie von Anfang an, wo Sie stehen.
    Ergebnisse durch Erfahrung
    Wir haben vielen Mandanten geholfen, ihre Ansprüche gegenüber Banken und Kreditinstituten durchzusetzen – außergerichtlich, wo es schnell gehen muss, und vor Gericht, wo es nötig ist.

    So gehen wir vor – Ihre 5 Schritte

    Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.

    1

    Kontakt

    Telefonisch oder online – Sie schildern kurz, was passiert ist, und übersenden TXIDs, Wallet-Adressen, Screenshots und Chatverläufe.

    2

    Kostenlose Erstprüfung & Bewertung

    Wir prüfen die Betrugskonstellation und schätzen ein, ob und wo eine Rückforderung Aussicht auf Erfolg hat.

    3

    Strategieplan

    Wir planen Beweissicherung, Strafanzeige, Sperr- und Auskunftsanträge bei Börsen sowie Ansprüche gegen Banken, Plattformen und Beteiligte.

    4

    Umsetzung

    Rückverfolgung über forensische Partner, Schreiben mit Fristsetzung, Anträge bei Staatsanwaltschaft und Börsen – falls nötig Klage.

    5

    Abschluss

    Rückzahlung, Vergleich oder im Strafverfahren gesicherte Vermögenswerte – wir begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens.

    Erfolgreiche Fälle im Bankrecht

    Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de

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    Krypto-Betrug: Strafanzeige und Beratung

    „Der Kontakt ist sehr nett. Ich habe mich an diese Kanzlei gewandt wegen Cryptobetrugs. Die Sache liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Wie die Sache ausgehen wird weiß ich nicht, jedoch wurde ich bestens beraten. Wir stehen weiterhin im Kontakt. Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu helfen."

    M. L. · 12.01.2026
    Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    ★ ★ ★ ★ ★

    Beratung im Zusammenhang mit Derivathandel von Kryptowährung

    „Schnelle und gute Beratung"

    K. K. · 24.08.2024
    Anwalt.de · Allgemeine Rechtsberatung
    ★ ★ ★ ★ ★

    Kompetente + sehr schnelle Beratung

    „Bezüglich Unstimmigkeiten mit der Deutschen Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Auch die Vorbereitung durch Herrn Koch war sehr freundlich."

    A. E. · 17.12.2024
    Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    Top bewertete Kanzlei basierend auf 100+ Bewertungen
    Schnelle und gute Beratung
    Kostenlose Erstberatung sichern

    Von Krypto-Betrug betroffen?

    Beschreiben Sie kurz, was passiert ist – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vertraulich.

     

    Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

    Philipp Ewers, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AK LAW in Frankfurt am Main
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    Alexandra Jäger
    Philipp Ewers
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      Schnelle Reaktionszeit
      Kostenlos: ca. 15-minütige Beratung
      Im ersten Gespräch erläuteren wir Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall und wie/ob wir Ihnen weiterhelfen können. Im Nachhinein vereinbaren wir weitere, dann kostenpflichtige, Beratungen und Leistungen.
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      Häufige Fragen zu Krypto-Betrug

      Was zählt rechtlich als Krypto-Betrug?

      Alle betrügerischen Handlungen rund um Kryptowährungen – gefälschte Handelsplattformen und Trading-Apps, sogenannte Fake-Broker, vorgetäuschte Gewinne, Pig Butchering und Romance Scam, Phishing und Wallet-Drainer. Strafrechtlich handelt es sich meist um Betrug nach § 263 StGB; zivilrechtlich kommen Ansprüche gegen Täter, Plattformen und Vermittler sowie gegen Banken und Zahlungsdienstleister in Betracht.

      Kann ich mein Geld zurückbekommen?

      Eine Garantie kann seriös niemand geben. Die Chancen hängen davon ab, wohin das Geld geflossen ist: Liegen die Coins auf einer regulierten Börse mit Identitätsprüfung (KYC), lassen sich Konten einfrieren und Auskünfte einholen. Bei Einzahlungen per Überweisung oder Karte prüfen wir Rückbuchung und Ansprüche gegen Bank oder Zahlungsdienstleister. Im Erstgespräch schätzen wir Ihre Chancen realistisch ein.

      Wie schnell muss ich handeln?

      So früh wie möglich. Eine Sperrung bei der Börse wirkt nur, solange die Coins dort liegen, und ein Vermögensarrest nach § 111e StPO setzt schnelle Ermittlungen voraus. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) – Beweise gehen aber oft deutlich früher verloren.

      Was ist Krypto-Forensik – und wer führt sie durch?

      Die Blockchain-Analyse verfolgt Transaktionen über Wallets und Mixer bis zu dem Punkt, an dem die Coins eine identifizierbare Stelle erreichen, etwa eine regulierte Börse. Diese technische Auswertung erbringen forensische Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir selbst erbringen ausschließlich Rechtsberatung: Wir ordnen die Ergebnisse rechtlich ein und setzen Auskunfts-, Sperr- und Rückforderungsansprüche durch. Die Analyse bieten wir nur im Rahmen eines Mandats an, denn eine Spurensuche ohne rechtliche Durchsetzung bleibt meist wirkungslos.

      Muss ich Strafanzeige erstatten?

      In vielen Fällen ja – zur Beweissicherung, für Sperr- und Arrestmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und zur Unterstützung zivilrechtlicher Ansprüche. Über die Akteneinsicht nach § 406e StPO gelangen wir als Ihre Anwälte zudem an Ermittlungsergebnisse, etwa zu Empfängerkonten. Wir beraten Sie, ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist.

      Was kostet die Erstprüfung – und lohnt es sich ohne Rechtsschutzversicherung?

      Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Auch ohne Versicherung kann sich die Geltendmachung lohnen – gerade bei höheren Schadenssummen. Welche Kosten entstehen könnten und welche Optionen Sie haben, zeigen wir Ihnen vorab transparent auf.

      Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen

      Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).

      Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

      Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

      Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.