Plattform zahlt nicht aus, Wallet leergeräumt, Kontakt abgebrochen?
Wir prüfen Ihre Ansprüche, sichern Beweise und setzen die Rückforderung gegenüber Börsen, Banken und Tätern durch.




Sie wurden mit Kryptowährungen betrogen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
Unsere Anwälte mit Schwerpunkt Bankrecht und Krypto-Betrug geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Chancen auf Rückforderung.
Sie wurden betrogen – wir verstehen, dass jetzt jede Stunde zählt.
Auszahlung blockiert, plötzlich werden „Gebühren", „Steuern" oder „Sicherheitsleistungen" verlangt – und dann bricht der Kontakt ab.
Fake-Support, gefälschte App oder eine unbedachte Token-Freigabe – die Coins sind weg, die Transaktion lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Polizei nimmt die Anzeige auf, die Bank verweist auf Ihre Freigabe, die Börse auf den Datenschutz. Sie stehen mit dem Schaden allein da.
Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.
Wir bewerten die Betrugskonstellation rechtlich – Plattform, Broker, Trading-App oder Wallet-Zugriff – und schätzen ein, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.
Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Chats und Screenshots werden gerichtsfest dokumentiert. Für die Blockchain-Analyse arbeiten wir mit forensischen Dienstleistern zusammen.
Auskunfts- und Sperranträge bei regulierten Börsen (KYC), Rückbuchungen über Bank oder Kartenanbieter, Forderungsschreiben an Plattform und Vermittler.
Forderungsschreiben, Klage, Vermögensarrest über die Staatsanwaltschaft (§ 111e StPO) und Akteneinsicht nach § 406e StPO – die Strategie richtet sich nach Schadenshöhe und Geldfluss.
Sie übermitteln uns vorab Wallet-Adressen und Transaktions-IDs (TXIDs), Screenshots der Plattform, Chat- und E-Mail-Verläufe sowie Kontoauszüge Ihrer Einzahlungen. Auf dieser Basis führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir die rechtliche Ausgangslage und die realistischen Chancen einer Rückforderung besprechen.








Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.
Telefonisch oder online – Sie schildern kurz, was passiert ist, und übersenden TXIDs, Wallet-Adressen, Screenshots und Chatverläufe.
Wir prüfen die Betrugskonstellation und schätzen ein, ob und wo eine Rückforderung Aussicht auf Erfolg hat.
Wir planen Beweissicherung, Strafanzeige, Sperr- und Auskunftsanträge bei Börsen sowie Ansprüche gegen Banken, Plattformen und Beteiligte.
Rückverfolgung über forensische Partner, Schreiben mit Fristsetzung, Anträge bei Staatsanwaltschaft und Börsen – falls nötig Klage.
Rückzahlung, Vergleich oder im Strafverfahren gesicherte Vermögenswerte – wir begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens.
Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de
„Der Kontakt ist sehr nett. Ich habe mich an diese Kanzlei gewandt wegen Cryptobetrugs. Die Sache liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Wie die Sache ausgehen wird weiß ich nicht, jedoch wurde ich bestens beraten. Wir stehen weiterhin im Kontakt. Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu helfen."
„Schnelle und gute Beratung"
„Bezüglich Unstimmigkeiten mit der Deutschen Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Auch die Vorbereitung durch Herrn Koch war sehr freundlich."
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vertraulich.
Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.




Alle betrügerischen Handlungen rund um Kryptowährungen – gefälschte Handelsplattformen und Trading-Apps, sogenannte Fake-Broker, vorgetäuschte Gewinne, Pig Butchering und Romance Scam, Phishing und Wallet-Drainer. Strafrechtlich handelt es sich meist um Betrug nach § 263 StGB; zivilrechtlich kommen Ansprüche gegen Täter, Plattformen und Vermittler sowie gegen Banken und Zahlungsdienstleister in Betracht.
Eine Garantie kann seriös niemand geben. Die Chancen hängen davon ab, wohin das Geld geflossen ist: Liegen die Coins auf einer regulierten Börse mit Identitätsprüfung (KYC), lassen sich Konten einfrieren und Auskünfte einholen. Bei Einzahlungen per Überweisung oder Karte prüfen wir Rückbuchung und Ansprüche gegen Bank oder Zahlungsdienstleister. Im Erstgespräch schätzen wir Ihre Chancen realistisch ein.
So früh wie möglich. Eine Sperrung bei der Börse wirkt nur, solange die Coins dort liegen, und ein Vermögensarrest nach § 111e StPO setzt schnelle Ermittlungen voraus. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) – Beweise gehen aber oft deutlich früher verloren.
Die Blockchain-Analyse verfolgt Transaktionen über Wallets und Mixer bis zu dem Punkt, an dem die Coins eine identifizierbare Stelle erreichen, etwa eine regulierte Börse. Diese technische Auswertung erbringen forensische Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir selbst erbringen ausschließlich Rechtsberatung: Wir ordnen die Ergebnisse rechtlich ein und setzen Auskunfts-, Sperr- und Rückforderungsansprüche durch. Die Analyse bieten wir nur im Rahmen eines Mandats an, denn eine Spurensuche ohne rechtliche Durchsetzung bleibt meist wirkungslos.
In vielen Fällen ja – zur Beweissicherung, für Sperr- und Arrestmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und zur Unterstützung zivilrechtlicher Ansprüche. Über die Akteneinsicht nach § 406e StPO gelangen wir als Ihre Anwälte zudem an Ermittlungsergebnisse, etwa zu Empfängerkonten. Wir beraten Sie, ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist.
Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Auch ohne Versicherung kann sich die Geltendmachung lohnen – gerade bei höheren Schadenssummen. Welche Kosten entstehen könnten und welche Optionen Sie haben, zeigen wir Ihnen vorab transparent auf.
Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).
Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.
Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.